Mietkautionsbürgschaft beantragen - Vergleich 03/2024

Kein Geld für die Kaution? Die Lösung heißt: Mietkautionsbürgschaft

Heureka - möchten Sie laut rufen, denn gerade haben sie den Zuschlag für die schicke Penthouse-Wohnung, die hübsche Maisonette oder ein anderes traumhaftes Mietobjekt erhalten? Die Miete stimmt auch und ist locker finanzierbar? Aber Moment, da war doch noch etwas: Ach ja, die Mietkaution! Wenn Sie die Kautionssumme nicht eben so auf dem Konto verfügbar haben und sich der ehemalige Vermieter mit der Zahlung der alten Kaution noch Zeit lässt, gibt es glücklicherweise vielfältige Lösungsmöglichkeiten für diese Problematik. Eine davon ist die Mietkautionsbürgschaft.

Das Geld für die Kaution einfach online organisieren

Bis zu drei Nettokaltmieten darf die Kaution für das Mietobjekt betragen. Abgesichert werden mit diesem Betrag alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Mietsache. In den meisten Fällen konnte man bisher die Mietkaution der alten Wohnung dann einfach für die neue Kautionszahlung verwenden. Doch mit steigenden Mieten, gerade wenn man den Sprung in eine größere, modernere und dann auch meistens teurere Wohnung wagt, sind auch die Kautionssummen gewachsen. Wo früher mal ein Beratungsgespräch in der Bank fällig wurde, reicht heute der Blick ins Internet. Heutzutage lassen sich Mietkautionen ganz einfach online beantragen. Mit wenigen Klicks finden Sie mithilfe unseres Mietkautionsbürgschaften-Vergleichs die geeignete Finanzierung für Ihre Kautionssumme.

Wie funktioniert das überhaupt mit der Mietkautionsbürgschaft?

Bei der Mietkautionsbürgschaft übergibt man dem Vermieter statt der Kautionssumme eine Bürgschaftsurkunde. Weiterer Vorteil für den Mieter ist, dass er die Kautionssumme nicht in einer Summe aufbringen muss, sondern im Fall der Kautionsbürgschaft einen niedrigen jährlichen Beitrag an den Anbieter zahlt. Der Vermieter ist ebenfalls auf der sichereren Seite, denn falls Ansprüche auf die Mietkaution entstehen, werden diese vom Anbieter der Bürgschaft an den Vermieter gezahlt. Vorteile der Mietkautionsbürgschaft auf einen Blick:

  • Kautionssumme muss nicht in Gesamtsumme aufgebracht werden
  • Niedrige Kosten für die Mietkautionsbürgschaft
  • Gute Planungssicherheit für Mieter und Vermieter
  • Hohe Akzeptanz bei den Vermietern

Benötigte Mietkaution eingeben und Ergebnisse vergleichen

Nutzen Sie ganz einfach unseren Mietkautionsbürgschaften-Vergleichsrechner indem Sie die gewünschte Kautionssumme eingeben und dann die Ergebnisse berechnen. In der Übersicht unseres Vergleichsrechners sind die Zinsen und Raten des jeweiligen Angebots aufgeführt. Wenn Ihnen ein Angebot zur Finanzierung der Mietkaution zusagt, können Sie mit einem Klick auf den Anbieter-Button direkt zum Anbieter gehen und die Kaution online beantragen. Bei einigen Mietkautionsbürgschaften erfolgt die Legitimation also der Identitätsnachweis des Kreditnehmers bereits per Video-Ident über eine Webcam. Auch der Weg über das Postident-Verfahren in einer Filiale der Post ist ebenso möglich, wohingegen Video-Ident der schnellere Weg zur Kaution für onlineaffine Nutzer ist.

Das sollten Sie zur Mietkaution wissen

Die gesetzliche Basis für Höhe, Zweck, Zahlung und Verwahrung der Mietkaution findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 551. Die Mietkaution dient als eine Art Rücklage für den Vermieter falls Schäden oder Beeinträchtigungen in Zusammenhang mit der Mietsache auftreten. Das können etwa konkret Schäden sein oder auch Mietausfälle. Der Mieter zahlt die Mietkaution zum vereinbarten Zeitpunkt an ein Verwahrungskonto des Vermieters. Hier fallen außerdem Guthabenzinsen an, die die Kautionssumme mit andauerndem Mietverhältnis wachsen lassen. In dem Paragrafen ist auch geregelt, dass die maximale Höhe der Mietkaution nicht mehr als drei Nettokaltmieten betragen darf. Der Vermieter muss außerdem die in § 551 BGB hinterlegten Anforderungen an ein Verwahrkonto in Bezug auf die Verzinsung und die Verwahrart einhalten. Der Mieter hingegen findet seine vertraglichen Pflichten zur Kaution im Mietvertrag im entsprechenden Abschnitt.

Die Kautionssumme muss nicht als Einmalzahlung aufgebracht werden

Der § 551, Absatz 2, BGB enthält auch Regelungen zur Zahlungsweise der Mietkaution. Demnach muss die Kautionssumme nicht komplett aufgebracht werden, sondern kann auch in Raten aufgeteilt werden. Zinsen dürfen für diese Ratenzahlung der Mietkaution nicht berechnet werden.

Was passiert, wenn das Mietverhältnis irgendwann endet?

Steht ein Umzug an, kündigt man irgendwann das Mietverhältnis auch wieder. Mit dem Ende des Mietverhältnisses und nach erfolgter Übergabe ohne Punkte für Ansprüche an die Mietkaution muss der Vermieter diese im Gesamtbetrag mit Zins und Zinseszins an den Mieter zurückzahlen. Mieter als auch Vermieter sind daher an einer attraktiven Verzinsung für die Mietkaution interessiert. Endlos Zeit lassen darf er sich damit nicht, denn bereits nach sechs Monaten kann der Vermieter keine Ansprüche mehr geltend machen, denn nach § 548 BGB tritt dann bereits eine Verjährung der Ansprüche aus einem beendeten Mietverhältnis ein. Alternativen sind möglich – aber häufig nicht günstiger.

Mögliche Alternativen für spezielle Fall-Konstellationen

Neben der Mietkautionsbürgschaft könnte man alternativ auch eine Finanzierung über einen Kleinkredit, oder wenn verfügbar über einen Dispositionskredit nutzen. Wenn Sie nur den Zeitraum zwischen Eingang der alten Kaution und Zahlung der neuen Kaution überbrücken müssen, kann die Inanspruchnahme des Dispos die richtige Wahl sein. Klar ist aber auch, solche Finanzierungswege sind meist teurer, als die günstigen Mietkautionsbürgschaften. Wählen sie den bequemen Weg zur Finanzierung Ihrer Mietkaution und vergleichen Sie jetzt hier die aktuellen Konditionen.